Dauergrabpflege

Dauergrabpflege

Wer die Dauergrabpflege dauerhaft in die Hände des Profis legen möchte – beispielsweise aus zeitlichen oder örtlichen Gründen – der kann mit seinem Friedhofsgärtner einen Dauergrabpflege-Vertrag in Verbindung mit einer Treuhandstelle für Dauergrabpflege abschließen. Die Mindestlaufzeit dabei beträgt 5 Jahre, die maximale Laufzeit entspricht dem jeweiligen Nutzungsrecht des Grabes, häufig 25 Jahre. 

Die kompletten Leistungen werden im Voraus an die Treuhandstelle bezahlt, die den Betrag sicher anlegt und die Ausführungen der vertraglich vereinbarten Leistungen durch regelmäßige Grabkontrolle garantiert.

  • Säubern der Grabstätte von Laub und Unkraut
  • Jahreszeitliche Bepflanzung
  • Fachgerechte Düngung und Gießen bei Bedarf
  • Rückschnitt der Pflanzen (1-2 mal pro Jahr)
  • Entfernen von verblühten Blumensträußen und Schalen im Rahmen des Pflegeganges

Auf Wunsch kann das Angebot um folgende Arbeiten ergänzt werden

  • Lieferung von Blumensträußen, Schalen und Kränzen
  • Terminarbeiten zu Ihren persönlichen Gedenktagen
  • Vollständige Überholung der gärtnerischen Grabanlage nach 10-15 Jahren
  • Grabsteinreinigung
  • Fotos der Grabstätte

Ruhegemeinschaften

Die Ruhegemeinschaft entlastet Angehörige und bietet eine gute Vorsorge. Vorsorgende oder Angehörige schließen mit der Treuhandstelle für Dauergrabpflege Niedersachse/Sachsen-Anhalt GmbH einen Vertrag.

Die Gräber in ihrer unterschiedlichen Gestaltung können vor Abschluss des Vertrages auf den jeweiligen Friedhöfen besichtigt werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Ruhegemeinschaften. 

www.treuhandstelle.info bzw. www.naturruh.info